Aktuelle Covid-19-Regelungen im Hotel garni Angela

Immer aktuell und sicher.

Es tut gut zu wissen, dass Sie Ihren Winterurlaub bei uns in Ischgl verbringen möchten. Ihr Wohlbefinden und Ihre Gesundheit, genau wie die unseres gesamten Teams stehen für uns an erster Stelle. Wir halten uns streng an alle behördlich vorgegebenen Maßnahmen und Verordnungen.


Aktuelle gültige Corona-Regelungen in Tirol

Ab 19. Februar 2022 wird für die Gastronomie und Beherbergung wieder die 3-G-Regel eingeführt.

Dies gilt auch für Seilbahnen, Thermen und weitere Freizeitbetriebe wie Schausteller sowie Veranstaltungen – demnach gilt dann in all jenen Bereichen, wo derzeit noch die 2-G-Regel gilt die 3-G-Regel. Die Sperrstunde mit 24 Uhr sowie die Maskenpflicht in Innenräumen bleibt aufrecht.


Ab 21. Februar 2022 können auch Schulveranstaltungen wie Skikurse wieder durchgeführt werden.
Ab 5. März 2022 werden alle Corona-Maßnahmen weitestgehend aufgehoben:
Entfall aller G- Regeln (2G, 3G) Ausnahme: z.B. Pflegeheime, Spitäler
Sperrstunde fällt
Nachtgastronomie, Stehgastronomie und Barbetrieb wieder erlaubt
Veranstaltungen ohne Einschränkungen möglich
FFP2-Masken-Pflicht bleibt nur in höchst vulnerablen Bereichen (beispielsweise in Krankenhäuser), in öffentlichen Verkehrsmitteln samt deren Haltestellen und in Kundenbereichen des lebensnotwendigen Handels (zum Beispiel in Apotheken und im Lebensmitteleinzelhandel)
In allen anderen Bereichen gilt für geschlossene Räume eine FFP2-Masken-Empfehlung

Generelle 3 G- Regel bei der Einreise nach Österreich.

Laufend aktualisierte, ausführliche Infos zu den Regeln im Skigebiet, allgemeinen Maßnahmen in Österreich sowie Ihrer sicheren Urlaubsreise in Zeiten von Corona finden Sie hier.


Ihre Stornobedingungen im Hotel garni Angela

Bis auf Weiteres gelten für Ihren nächsten Winterurlaub im Hotel garni Angela unsere regulären Stornobedingungen. 60 Tage vor Anreise verrechnen wir Ihnen eine Anzahlung als verbindliche Reservierung.

  • Sollten die allgemeinen Corona-Maßnahmen verschärft oder Grenzen erneut geschlossen werden und Sie deshalb Ihren Urlaub nicht antreten können, adaptieren wir unsere Stornoregeln flexibel und selbstverständlich zu Ihrem Besten.
  • Eine Stornierung muss schriftlich getätigt werden, erst dann ist eine Stornierung gültig.
  • Aufgrund der Lage empfehlen wir Ihnen, eine Reiserücktrittsversicherung abzuschließen. 
  • Zur Europäischen Reiseversicherung https://www.europaeische.at/